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Geflügelpest

Vogelgrippe: Stallpflicht in Österreich wird aufgehoben

Braune Freilandhennen
am Freitag, 24.03.2017 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Nachdem seit Anfang März sowohl im österreichischen Inland als auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten ist, wird die Stallpflicht in Österreich nun mit Samstag, 25. März, aufgehoben.

Aufgrund vermehrter Fälle von Geflügelpest im vergangenen Winter hat das österreichische Gesundheitsministerium eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel verordnet, die mit 10. Januar in Kraft trat. Diese wird zum 25. März 2017 aufgehoben.

Da nach wie vor ein gewisses Übertragungsrisiko der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel besteht, sollen bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft bleiben. Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird. Konkret bedeutet das, dass die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen muss, dafür kein Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser verwendet werden darf, zu dem Wildvögel Zugang haben sowie, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.

Vogelgrippe in Österreich: 153 tote Wildvögel und zwei betroffene Betriebe

Die Tierhalter haben aber unverzüglich die Behörde zu informieren, wenn ihre Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind sowohl von wirtschaftlichen Betrieben als auch von privaten (Klein-)Haltungen einzuhalten. Sie bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt, heißt es in der Aussendung des Gesundheitsministeriums. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und dem Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.

In Österreich wurden insgesamt 153 Fälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln verzeichnet, fast alle Bundesländer waren betroffen. In zwei Betrieben mussten die dort vorhandenen Vögel tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden.

Mit Material von aiz

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