
Eilverordnung zur Vogelgrippe: die Details
- Die Eilverordnung bezieht sich ausschließlich auf Enten und Gänse
- Untersuchung auf Vogelgrippe, Subtypen H5 und H7
- Virusnachweis, Antigennachweis oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) durch kombinierten Rachen- und Kloakentupfer
- Untersuchungszeitraum: Sieben Tage vor dem Transport
- Menge: 60 Tiere je Transport, bei Transporten mit weniger als 60 Gänsen/Enten: alle Tiere
- Nur wenn die Enten/Gänse nicht mit Vogelgrippe befallen sind, dürfen sie transportiert werden
- Vogelgrippe H5N8: Hier gilt jetzt die Stallpflicht (18. Dezember) ...
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