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Tausende Proben aus dem Restriktionsgebiet sowie aus Kontaktbetrieben im Landkreis Cloppenburg werden weiterhin auf Vogelgrippe H5N8 untersucht. 1.000 Untersuchungsergebnisse lieden jedoch bereits vor. Hier wurde kein weiterer Fall von Vogelgrippe festgestellt. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer sieht dennoch keinen Grund zur Entwarnung.
Keine Vögel dürfen ausserhalb des Bestandes gebracht werden
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte diese Woche amtlich festgestellt, dass ein Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg von der Vogelgrippe H5N8 betroffen ist.
Neben dem Landkreis Cloppenburg gilt weiterhin auch für die benachbarten Landkreise Ammerland und Leer ein sogenanntes Stand Still.
Die in diesem Gebiet gehaltene Vögel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Lediglich für Eintagsküken gilt eine Ausnahme. Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des Stand-Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.
Als Vorsichtsmaßnahme hat nun auch der Landkreis Diepholz eine kreisweite Aufstallung angeordnet. Nach allen Erkenntnissen ist die hochpathogene Variante der Vogelgrippe H5N8 für den Menschen nicht gefährlich.
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Tierseuchen-Krisenfall ausgerufen
Das Land hatte gestern den Tierseuchen-Krisenfall ausgerufen. "Wir werden alles Zweckdienliche tun, damit sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet", versicherte Niedersachsens Landwirtschaftsminister.
Der Landkreis Cloppenburg hat bis zum 18. Januar 2015 ein Wiederbelegungsverbot für Geflügelställe innerhalb eines bestimmten Gebietes verhängt. Das bedeutet, dass kein Geflügel neu aufgestallt werden darf. Ziel ist es, für eine Ausdünnung der hohen Populationsdichte zu sorgen und damit eine weitere Seuchenverschleppung zu verhindern.
Tierseuchenkasse übernimmt Kosten
Der Tierseuchen-Krisenfall gilt bis auf Weiteres. Die Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für praktizierende Tierärzte, die jeweils im Auftrag des Krisenzentrums einer Kommune tätig werden. Auch für die Beprobung und Untersuchung werden Kosten übernommen.
Tierhalter erhalten Entschädigungen
Die Tierseuchenkasse unterstützt finanziell auch das Personal von Maschinenringen, das durch ein Krisenzentrum bei der Bekämpfung der Vogelgrippe zusätzlich eingesetzt wird. Sie zahlt die Entschädigung an Tierhalter, für deren Bestand die Tötung zur Seuchenbekämpfung amtlich angeordnet worden ist. Voraussetzung: die Tierhalter sind ihren Melde- und Beitragspflichten gegenüber der Tierseuchenkasse nachgekommen und haben die Seuche beim zuständigen Veterinäramt angezeigt.
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