In den beiden Landkreisen Lüneburg und Cuxhaven waren dank des von Niedersachsen praktizierten Hausgeflügel- und Wildvogelmonitorings zwei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe zutage getreten. Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete, liegen nun die ersten Ergebnisse vor.
Untersuchung durch nationales Referenzlabor steht noch aus
Demnach hat sich in einem Betrieb mit Gänse-, Enten- und Hühnerhaltung im Landkreis Lüneburg nach ersten vorliegenden Untersuchungen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) der Verdacht nicht bestätigt. Allerdings müsse hier noch die Untersuchung durch das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgewartet werden, so das Ministerium.
Stockente: Keine Geflügelpest
Die FLI-Untersuchung im zweiten Fall liegt aber bereits vor: Bei einer im Landkreis Cuxhaven erlegten Stockente handelt es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza mit dem Subtyp H5N1. Es handle sich somit nicht um Geflügelpest, erklärte das Ministerium.
Diese milde Form der Vogelgrippe bei einem Wildvogel erfordere also keine weiteren Maßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung. Zudem wären in der näheren Umgebung des Abschussortes keine Geflügelhaltungen vorhanden.
Geflügelhalter sollten dennoch wachsam sein
Christian Meyer, Niedersachsens Landwirtschaftsminister, rief dennoch alle Geflügelhalter dazu auf, "die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Es ist sehr zu empfehlen, besonderes Augenmerk auf Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher zu legen. Hilfreich dürfte sicher auch eine Buchführung über Besuche sowie eintreffende und ausgehende Lieferungen sein."
Auch die Geflügelwirtschaft hat ihre Mitglieder in einem Rundschreiben zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.
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