Weidetierhalter können gegen den Wolf Schutzzäune errichten. Für den Zaunbau gibt die Niedersächsische Wolfsrichtlinie drei Varianten vor. Hier das Wichtigste in Kurzform:
- Mechanisch wirkender Zaun: Hergestellt aus Maschendraht oder Knotengeflecht. Höhe mindestens 120 cm + 30 cm Untergrabeschutz durch in den Boden eingegrabenes Geflecht. Untergrabeschutz alternativ durch ein an der Außenseite waagerecht ausgerolltes und fixiertes Geflecht von mindestens 100 cm Breite.
- Kombiniert mechanisch/elektrisch wirkender Wolfszaun: Maschendraht oder Knotengeflecht mit mindestens 120 cm Höhe oder mindestens 90 cm hoch + 1 bis 2 Drähten oben zur Erreichung einer Gesamthöhe von wiederum 120 cm. Abstand der Drähte je maximal 20 cm. Als Untergrabeschutz wird auf der Außenseite in 20 cm Höhe bei einem Abstand von mind. 15 cm zum Geflecht ein Stromdraht angebracht.
- Elektrozaun: Mehrere Reihen Litzen, Draht oder Elektronetz. Höhe mindestens 90 cm, Abstand der Drähte/Litzen max 20 cm. Weidezaungerät mit Entladeenergie von mindestens 1 Joule.
Eine interessante Reportage zum Zaunbau als Schutz vor dem Wolf lesen Sie in der LAND & Forst 51/16 auf den Seiten 47 bis 49. Wir haben Ulrich von Behr vom Gut Zwischensee besucht. Auf seinem Bio-Betrieb bewirtschaftet er 280 ha Grünland und 50 ha Forst. Seine 200 Angus-Kühe mit Nachzucht laufen auf Flächen mit direktem Kontakt zur Aller.
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