Update vom 30. September: Landwirt trifft keine Schuld
Anfang September hatte eine Urlauberin Strafanzeige gegen einen bayerischen Landwirt gestellt. Sie hatte laut eigener Aussage einen Stromschlag durch einen Weidezaun erlitten. Jetzt gibt es Bewegung in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat das Verfahren gegen den Betreiber des Weidezauns eingestellt.
„Es konnte keine Sorgfaltspflichtverletzung des beschuldigten Landwirts festgestellt werden", sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Murer zu agrarheute. Der Weidezaun sei ordnungsgemäß betrieben worden und auch die eingestellte Stromstärke hätte nach den durchgeführten Ermittlungen der Norm entsprochen.
Im Folgenden lesen Sie die ursprüngliche Nachricht zum Fall.
8. September: Kurioser Wanderunfall im Oberallgäu
Ein kurioser Wanderunfall erregt aktuell die Gemüter in den sozialen Medien.
Wie die Polizei kürzlich berichtete, erstattete eine 35-jährige Frau Anfang September nachträglich eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen einen Landwirt. Sie war vor einigen Tagen mit Mann und Kleinkind im Urlaub und besuchte dabei auch die Buchenegger Wasserfälle bei Oberstaufen im Oberallgäu in Bayern.
Frau erleidet Stromschlag durch Weidezaun
Auf einem Wanderweg musste die Familie ein Drehkreuz passieren. Dieses sei aber für den mitgeführten Kinderwagen zu klein gewesen. Deshalb hoben die Eltern den Kinderwagen über den angrenzenden Weidezaun, meldet die Polizei.
Dabei sei die Frau mit dem stromführenden Draht in Berührung gekommen und habe einen Stromschlag erlitten.
Wohl kein Defekt am Weidezaun
Der Frau sei nicht bekannt gewesen, dass ein Weidezaun unter Strom stehen kann. Sie habe eine entsprechende Beschilderung vermisst, so die Beamten weiter.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf einen Defekt am Weidestromerzeuger. Der Fall wurde aber der Staatsanwaltschaft Kempten zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Damit sei in einigen Wochen zu rechnen.
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