Die Vorschriften zum Minimieren des Antibiotikaeinsatzes sollen künftig auf weitere tierhaltungsbetriebe ausgeweitet werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch (27.7.) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen.
Im Wesentlichen wird die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Danach soll das derzeit ausschließlich für die Tiermast geltende Konzept künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung einbeziehen. Die Antibiotika-Anwendung soll bei Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch gesenkt werden.
Mehr Macht für Veterinäre
Mit dem Gesetzesentwurf will der Bund den zuständigen Überwachungsbehörden mehr Aufgaben zuweisen. So sind die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Zudem wird der Einsatz bestimmter Antiobiotikas weiter verschärft. Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation ist ein Wichtungsfaktor im Antibiotika-Minimierungskonzept vorgesehen. Für Tierärzte und Tierhalter wird laut Bundesagrarministerium damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Liste mit Reserveantibiotika
Mit dem Gesetzentwurf setzt der Bund zudem Regelungen aus dem EU-Recht um. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. So wird der Einsatz von Antibiotika bei Tieren nach der EU-Verordnung weiter eingeschränkt, z.B. indem die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird.
Außerdem wird die Zulassung und Anwendung von solchen Antibiotika bei Tieren untersagt, deren antimikrobielle Wirkstoffe der Behandlung bakterieller Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen. Die Liste dieser Antibiotika ist im Ständigen Tierarzneimittelausschuss am 4. Juli 2022 mehrheitlich angenommen worden. Demnach dürfen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit β-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden.
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