Anlass waren damals vermeintliche Missstände in einer Elterntierfarm im niedersächsischen Twistringen. Wie Wiesenhof mitteilt, konnte die Staatsanwalt keine hinreichenden Verfehlungen der Verantwortlichen erkennen. In ihrem Einstellungsbescheid an Wiesenhof habe die Behörde klar herausgestellt, dass die ehemalige Pächterin Kerstin Wessels "aufgrund der Pachtunterlagen und Produktionsvereinbarungen zu den Tatzeitpunkten der mitgeteilten Verstöße als Pächterin der Farmanlage und mithin auch als Tierhalterin, mindestens aber als Tierbetreuerin einzuschätzen sei". Infolgedessen sei sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft für die Zustände auf dem Betriebsgelände, einschließlich der Abwasserbeseitigung und Entsorgung der Hühner-Kadaver, unmittelbar selbst verantwortlich gewesen sei.
Auch das von
PETA gegen Wiesenhof initiierte Ermittlungsverfahren wegen angeblich falscher Verdächtigung wurde laut Unternehmensangaben von der Staatsanwaltschaft Verden eingestellt, ebenso wie das durch Wiesenhof angestrengte Verfahren gegen die ehemalige Pächterin der Elterntierfarm in Twistringen. Im Gegensatz zum gerichtlichen Freispruch für Wiesenhof beinhalte diese Erklärung der Staatsanwaltschaft aber eine Schuldfeststellung.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.