Seit vergangenen Freitag ist es amtlich: Ein einzelner Wolf ist für eine ganze Reihe von Rissen im Gebiet zwischen Traunstein, Rosenheim und dem Berchtesgadener Land im Dezember verantwortlich. Das ergaben DNA-Analysen des Landesamtes für Umwelt (LfU).
Für Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) sind damit „die Voraussetzungen für eine Entnahme des übergriffigen Wolfes erfüllt“. Gegenüber dem Wochenblatt forderte Kaniber „eine klare Entscheidung der Umweltverwaltung, konkret der Regierung von Oberbayern, über den vorliegenden Entnahmeantrag. Bei uns im Alpenraum sind zahlreiche Höfe, Almen und Weiden nicht schützbar. Vor allem aber müssen wir die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Blick haben.“ Dieser Wolf habe „jede Scheuverloren“.
Landwirte sollen Nutztiere sicher unterbringen
Vom Umweltministerium ist indes zu hören, dass die Entscheidung über den Entnahmeantrag, den die Forstberichtigten im Chiemgau im November gestellt hatten, noch länger dauern wird. Auf Wochenblatt-Nachfrage antwortete ein Sprecher: „Alle rechtlichen Möglichkeiten werden derzeit intensiv geprüft.“
Das LfU bat die Nutztierhalter in einer Mitteilung am vergangenen Freitag, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen, beispielsweise durch Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung. Innerhalb der Förderkulisse würden Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune zu 100 % gefördert.
Das Aus für die Offenstallhaltung?
Wolfsrisse trotz Herdenschutzzaun
Was die Nutztierrisse betrifft, will Friedel sich noch kein abschließendes Urteil bilden. Bei drei der Risse sei kein Herdenschutzzaun vorhanden gewesen, obwohl die Flächen als zäunbar eingestuft worden seien. „Hier wäre vor einer Entnahme erst einmal ein Grundschutz zu installieren.“ Zwei der Risse hätten sich auf als unzumutbar zäunbar eingestuften Flächen ereignet. „Aber unzumutbar zäunbarlaut Weideschutzkomission heißt nicht automatisch nicht schützbar“, so Friedel. „Wir sind der Meinung, dass es dort eventuell, nach entsprechender Prüfung, durchaus möglich gewesen sein könnte, einen Grundschutz zu errichten. Wenn das der Fall ist, dann wäre eine Entnahme nicht gerechtfertigt.“ Das würde man auch in eine Klage gegen einen Entnahmebescheid einbringen.
Was tun, wenn due Weidesaison wieder beginnt?
Ob Herdenschutzzäune im Schnee – und generell im Alpenraum – praktikabel sind, ob Aufstallung die Alternative zur Freilandhaltung sein kann, wie es für die Nutztierhalter und ihre Tiere vor Ort jetzt weitergehen soll? Auch Uwe Friedel hat dafür keine Lösung, verweist aber auf die Möglichkeit der Herdenschutzberatung für die Landwirte durch das „Livestock Protect“. „Es werden definitiv mehr Wölfe kommen, die Risse werden mehr und man wird nicht jeden der Wölfe schießen können“, sagt Friedel.
„Wenn das Problem in drei Monaten zum Beginn der Weidesaison nicht geregelt ist, können wir Schafhalter nicht austreiben“, sagt Josef Harbeck, der in der Schafhaltervereinigung Traunstein 140 Mitglieder mit rund 5000 Schafen vertritt.
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