Bricht ein Bulle aus seiner Umzäunung aus, aufgrund eines mangelhaft hergestellten Zaunelements und besamt mehrere Jungkälber, so haftet der Hersteller für die dadurch entstandenen Tierarztkosten und das Sterben von Jungkälbern aufgrund von Frühgeburten. Zu dieser Entscheidung kam das Amtsgericht Pirna.
Mangelhafter Zaun führt zu Tierverlusten
Im Dezember 2010 hatte ein Tierhalter mehrere Zaunelemente bei einer Firma in Auftrag gegeben. Diese stellten sich nachträglich als mangelhaft dar. Nur kurze Zeit später, nach der Verwendung der bestellten Zaunelemente, brach ein Deckbulle aus seiner Weide aus und besamte mehrere Jungkälber. Der Landwirt beauftragte umgehend einen Tierarzt, der Antiträchtigkeitsmittel verabreichte. Dennoch wurden zwei Jungkälber trächtig, erlitten eine Frühgeburt und verstarben. Der Tierhalter verklagte daraufhin den Zaunhersteller auf Schadensersatz.
Anspruch auf Schadensersatz wegen Zaunbruchs
Das Amtsgericht Pirna entschied zugunsten des Landwirts. Dem Geschädigten stehe aufgrund der Deckschäden durch den ausgebrochenen Bullen ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu. Der Sachverständige habe nachvollziehbar dargelegt, dass bei ordnungsgemäßer Herstellung der gebrochenen Zaunelemente ein Ausbruch des Bullen verhindert worden wäre.
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