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Geflügel

ZDG: Aussagen von NDR Info sind "nicht wahr"

am Dienstag, 01.11.2011 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Berlin/Hamburg - Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) weist Aussagen des Senders NDR Info zu einem verbotswidrigen Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenhaltung zurück.

Als „schlicht nicht wahr“ hat der Verband die Aussagen des Senders zurückgewiesen, der aus einer bislang unveröffentlichten Studie des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Landwirtschaft auf einen verbotswidrigen Einsatz von Antibiotika als „Wachstumsdoping“ in der deutschen Hähnchenhaltung geschlossen hatte. Laut einem Bericht von NDR Info vom vergangenen Freitag werden in der Hähnchenmast deutlich mehr Antibiotika eingesetzt als bislang angenommen. Überwachungsbehörden in Nordrhein-Westfalen hätten die Daten von insgesamt 962 Mastdurchgängen aus zusammen 182 Betrieben im ersten Halbjahr 2011 ausgewertet.
 
Dabei habe sich herausgestellt, dass Hähnchenhalter pro Mastdurchgang zum Teil bis zu acht verschiedene Antibiotika einsetzten, in 53 Prozent der untersuchten Fälle je nur ein bis zwei Tage lang. Diese kurze Verabreichungsdauer sei nicht zugelassen und werfe die Vermutung auf, dass die Medikamente „weiterhin als Wachstumsdoping“ dienten, so NDR Info.

Medikamente nur nach Anordnung verabreicht

ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning wertete die Aussage als „Unterstellung“. Antibiotika würden in der deutschen Geflügelhaltung ausschließlich im konkreten Krankheitsfall und nur auf Anordnung eines Veterinärs verabreicht. Ferner seien die heimischen Geflügelhalter Vorreiter beim Verbot des wachstumsfördernden Einsatzes der Medikamentengruppe gewesen und hätten dieses im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereits deutlich vor Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 2006 umgesetzt.

QS-System für Antibiotika-Anwendungen

Wie Janning hervorhob, hat sich der im ZDG organisierte Bundesverband der Geflügelschlachtereien (BVG) in einer Zielvereinbarung darauf geeinigt, den im EU-Vergleich ohnehin geringen Einsatz von Antibiotika in den kommenden fünf Jahren um weitere 30 Prozent zu verringern. Außerdem würden künftig sämtliche Antibiotika-Anwendungen bundesweit und einheitlich innerhalb des Systems der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) gemeldet.
 
Die Erfassung solle als gesicherte Datengrundlage insbesondere dazu dienen, Minimierungsstrategien für den künftigen Einsatz von Antibiotika zu entwickeln. „Die Geflügelwirtschaft tut etwas; wir gehen mit eigenen Vorgaben voran und treiben die konsequente Erhebung und Minimierung des Antiobiotikaeinsatzes voran“, unterstrich Janning und verwies zudem auf vorbeugende Maßnahmen im Rahmen eines optimierten Tierhaltungsmanagements. Auch diese dienten der Verringerung der Antibiotikaanwendungen.

ZDG befürwortet bundesweite Datenerfassung

Der ZDG sah in dem NDR-Bericht ferner eine Unterstellung, die Geflügelwirtschaft sperre sich gegen eine Erhebung im Rahmen der bundesweiten Datenbank des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), in der die Lieferung von Medikamenten in bestimmte Postleitzahlenregionen erfasst wird. Der Sender hatte behauptet, dass die Geflügelbranche von der Datei ausgenommen sei. Grund dafür seien datenschutzrechtliche Bedenken des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Tierärzte, Politiker und Datenschützer kritisierten die Ausnahme aber scharf, berichtete NDR. Janning erklärte, dass die Herausnahme der Geflügelwirtschaft aus der Erhebung auf das Betreiben der Datenschützer zurückgehe. „Die Geflügelwirtschaft ist ausdrücklich für eine solche Erfassung und war nie dagegen“, stellte der ZDG-Geschäftsführer fest und forderte eine entsprechende Änderung der Verordnung.

Grüne fordern Nennung der Adresse des Tierarztes

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht in den Studienergebnissen einen Beleg dafür, dass „intensive Tierhaltung nicht ohne den permanenten und vorbeugenden Einsatz von Antibiotika auskommt“. Der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei, Friedrich Ostendorff, wies darauf hin, dass eine massenhafte Verabreichung antimikrobiell wirksamer Mittel erhebliche Risiken berge, zum Beispiel Antibiotikaresistenzen. In diesem Zusammenhang sei es „unverantwortlich, dass die Regierung immer noch bei der transparenten Erfassung der Antibiotikavergabe mauert“. Es müsse aufgeführt werden, wer an wen und zu welchem Zweck wie viel Antibiotika verschrieben habe. Dazu brauche man eine Nennung der Adresse des behandelnden Tierarztes in der Datenbank DIMDI, hob Ostendorff hervor. Ansonsten hätten die für Strafverfolgung zuständigen Landesbehörden keine Handhabe, um ermittelnd tätig zu werden. Daneben sei eine „Gesamtstrategie gegen den Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung“ notwendig, mit Verschärfungen und Konkretisierungen im Arzneimittelgesetz.

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