In einigen bayerischen Landkreisen ist ein Mähdrescher-Begleitfahrzeug ab sofort Pflicht. Der Grund dafür sind die schweren Unfälle in der vergangenen Zeit, wie Antenne Bayern berichtet.
Die Verordnung gilt derzeit noch nicht bayernweit. Betroffen sind Landwirte in den Landkreisen Hof, Bamberg, Schweinfurt, Lichtenfels und Haßberge. Wenn ein Landwirt unter die Begleitfahrzeug-Pflicht fallen, wird ein schriftlicher Hinweis vom zuständigen Landratsamt verschickt.
Begleitfahrzeug bei Restfahrbahnbreite von unter 2,50 m
Wie das Landratsamt Haßberge auf Anfrage von agrarheute mitteilt, gilt für den Landkreis bis auf Weiteres folgende Ausnahmegenehmigung für überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3,10 Metern): Mit dem Fahrzeug können öffentliche Straßen ohne Begleitfahrzeug befahren werden, wenn eine befestigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern verbleibt oder eine befestigte Restfahrbahnbreite von 2,50 Meter nicht unterschritten wird und eine Sichtweite von mindestens 150 Metern besteht.
Die Art des begleitendes Fahrzeugs ist nicht festgelegt und kann somit beispielsweise PKW oder Traktor sein. An dem Begleitfahrzeug müssen unter anderem ein gelbes Blinklicht (Rundumleuchte) sowie ein Schild mit dem Hinweis "Achtung - Fahrzeug mit Überbreite" angebracht sein.
Seit 2015 regelt im Freistaat das sogenannte "Bayernpaket" unter §29 StVO die Sicherheit bei Erntefahrten auf der Straße. So müssen ab 3,11 m Außenbreite der Maschine beispielsweise Rundumleuchten und Warntafeln am Frontschild angebracht werden.
Auch private Autofahrer geeignet
Da für die Begleitung des Mähdreschers auch ein privater Autofahrer genügt, ruft Antenne Bayern Freiwillige auf, die die Landwirte bei der Erntefahrt in den entsprechenden Landkreisen unterstützen