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Führerschein auf offenem Betriebsgelände und Feldwegen notwendig

Fendt auf Hofstelle
am Dienstag, 01.11.2016 - 07:00

Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen. Darauf weist die SVLFG hin.

Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das fahren von Schlepper, Hoflader oder Stapler ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände aus.

Das heißt, sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeuges, wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt auch auf Feldwegen, wie die SVLFG informiert.

Die Fragen,

  • wann eine Fahrt gewerblich und wann sie landwirtschaftlich ist,
  • wann eine Berufskraftfahrerausbildung notwendig ist und
  • wann ein L- oder T-Führerschein ausreicht,

füllt Bände. Hierzu beraten unter anderem die Präventionsmitarbeiter der SVLFG.

Fahrerlaubnis ab 16 Jahren

Generell können Jugendliche ab 16 Jahren die Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L ablegen. Erst diese Fahrerlaubnis berechtigt Jugendliche zum Traktor fahren. Nur in begründeten einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung ausnahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizinisch-psychologische Untersuchung zulässt.

Die geltenden Vorschriften sind laut SVLFG keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Motorleistungen moderner Schlepper kennt, werde die geltenden Richtlinien sofort verstehen und beherzigen.

Fahrsicherheitstraining hilft

Zwar sind Jugendliche in der Regel in der Lage, die komplexe Technik richtig zu bedienen. Kommen sie aber in eine Gefahrensituation, können sie damit schnell überfordert sein. Gelassenheit und Weitblick fehlen Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingt, so die SVLFG weiter.

Gelassenheit und Routine alleine reichen nicht aus, um anspruchsvolle Fahrsituationen wirklich zu meistern. Gerade Fahranfänger, die risikolos üben möchten, ihr Schleppergespann auch in gefährlichen Situationen zu beherrschen, sollten sich für ein Fahrsicherheitstraining für Schleppergespanne entscheiden, rät die Sozialversicherung.

Da jedes Schleppermodell Besonderheiten in der Bedienung aufweist, sei es zudem notwendig, den Fahrer genau darin zu unterweisen, was bei dem jeweiligen Fahrzeug zu beachten ist. Unternehmer tun gut daran, diese Unterweisung schriftlich festzuhalten. Kommt es zu einem Unfall, kann das Vorliegen der Unterweisungsunterlagen auch haftungsrechtlich für sie relevant sein.

Quelle: SVLFG

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