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Fliegende Augen

am Samstag, 28.02.2015 - 14:56

Unbemannte Flugsysteme, auch Drohnen genannt, ermöglichen einen neuen Blick auf Felder und verschiedene Anwendungen. Doch dafür gibt es einiges zu beachten.

Die Bundesregierung hat den Einsatz von Drohnen neu geregelt. Auch für landwirtschaftliche Zwecke gilt es, diese Regeln zu befolgen.
Drohne – dieses Wort erinnert an Militär und Spionage. Die ersten Drohnen wurden auch für den Einsatz im Krieg entwickelt. Deshalb bevorzugen die meisten Hersteller, Forscher oder Dienstleister heute den Begriff Unmanned Aerial System (UAS). Übersetzt bedeutet das: unbemanntes Flugsystem. UAS können über Computer oder eine Fernsteuerung bedient werden. Weil die Systeme in den vergangenen Jahren immer preiswerter wurden, gibt es inzwischen viele Einsatzmöglichkeiten – auch in der Landwirtschaft.

Lässt ein Landwirt ein UAS über seine Felder kreisen, kann er damit zum Beispiel die Biomasse feststellen, Sorten vergleichen, die Nährstoffversorgung oder eine mögliche Krankheit von Pflanzen erkennen, Schläge vermessen oder Schäden von Hagel oder Wildschweinen berechnen. Häufig wird auch die Suche nach Rehkitzen vor der Mahd genannt. Zu Versuchszwecken nutzten Biocare und Agravis ein UAS auch schon, um Schlupfwespenlarven, die Feinde des Maiszünslers, auf Maisfeldern zu verteilen. Im Versuchsjahr seien die Schäden durch den Maiszünsler im Vergleich zum Vorjahr unbedeutend gewesen. Dieses Jahr soll der Versuch mit einem anderen UAS-Dienstleister wiederholt werden.

Natürlich könnte man alternativ auch Satellitenbilder nutzen oder durch das Feld fahren. Aber die UAS haben Vorteile: Ein wolkenbedeckter Himmel behindert das Ergebnis nicht, der Flug braucht keine lange Vorlaufzeit, UAS belasten den Boden nicht und je nachdem, mit welcher Kamera sie ausgestattet sind, liefern sie Bilder, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.  Was die Anwendungen betrifft, sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Die Entscheidung für eine Anwendung geht einher mit der Entscheidung für eine Kamera. Normale RGB-Digitalkameras, Wärmebildkameras und Multispektralkameras unterscheiden sich sowohl in der Technik, als auch im Preis. Entsprechend lohnt sich eine Anschaffung nicht immer. Man kann den UAS-Einsatz auch erstmal als Dienstleistung testen. je
 
Was UAS können, ob sich ein Kauf lohnt und welche rechtlichen Vorschriften eingehalten werden müssen, lesen Sie in der traction-Ausgabe März/April 2015, die Sie auch hier bestellen können.