Auf der Suche nach passenden Anhängern für immer größer werdende Transportmengen bleiben viele Landwirte und Lohnunternehmer bei gebrauchten Lkw-Aufliegern hängen. Einziges Problem: Ohne Untersetzachse passen die Sattelauflieger nicht an den Traktor. Die Lösung hält die Industrie parat: Dolly-Untersetzachsen.
Dabei handelt es sich um ein eigenes Fahrzeug. Es wird nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als Starrdeichselanhänger eingestuft. So muss eine Dollyachse auch separat versichert und zugelassen, und unter Umständen auch versteuert werden. Das sieht der Gesetzgeber immer dann vor, wenn der Zug schneller als 25 km/h gefahren wird. Soll der Zug nur mit maximal 25 km/h bewegt werden, gelten die für Anhänger üblichen Vorschriften.
So lang darf man werden
Nach geltendem Recht dürfen landwirtschaftliche Gespanne, sprich Traktor und Anhänger, eine Gesamtlänge von 18,75 m nicht überschreiten, wobei ein einzelner Anhänger (egal ob Drehschemel oder Tandem/Tridem) nicht länger als 12 m sein darf.
Beim Einsatz einer Dolly-Untersetzachse ergibt sich ein Vorteil: Die Dolly als eigenständiger Anhänger. Das bedeutet: Koppelt man eine Untersetzachse an den Traktor und sattelt einen Auflieger auf, führt man zwei Anhänger mit sich. Das Gespann wird damit zu einem sogenannten Gliederzug. Das ist in der Landwirtschaft erlaubt, und zwar mit einer maximalen Gesamtlänge von 18,75 m. Somit kann also der Auflieger schon mal 12 m lang sein, ohne Zugdeichsel.
So schwer darf man werden
Ein Drehschemel-Anhänger in dreiachsiger Ausführung darf maximal 24 t wiegen. Gliederzüge aus Dolly und Auflieger dürfen (je nach Untersetzachse und Auflieger) bis zu 36 t zulässiges Gesamtgewicht haben! Über allen Kombinationen schwebt aber die Regel: Bei 40 t zulässigem Gesamtgewicht ist Schluss und bei den 36 t maximal zulässigem Gesamtgewicht eines Gliederzugs aus Auflieger und Dolly blieben so nur 4 t für den Traktor. Das ist praktisch unmöglich.
Die Rechnung stellt natürlich nur ein Beispiel da. Das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen ist schlussendlich immer abhängig von den vorgeschriebenen Achslasten, Anhängelasten und Stütz- und Sattellasten der verwendeten Einzelfahrzeuge.
Den vollständigen Bericht über Dolly-Achsen inklusive der wichtigsten Hersteller lesen Sie in der traction-Ausgabe Juli/August 2016.