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Es werde Licht!

Dieser Artikel ist zuerst in der traction erschienen.

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am Mittwoch, 09.03.2016 - 07:15

Licht emittierende Dioden (LEDs) glänzen mit viel Licht aus wenig Strom, großer Robustheit, geringer Erwärmung und langer Lebensdauer. Beim Nachrüsten sollten Sie Folgendes beachten!

Die LED selbst ist robust, unempfindlich, vibrationsfest und bruchsicher. Bei richtiger Anwendung ist auch Feuchtigkeit kein Problem: Denn nicht die LED selbst, sondern Metallteile, Anschlüsse und elektronische Bauteile innerhalb eines LED-Moduls sind empfindlich. Sie können korrodieren und zu einem Ausfall führen. Eine geeignete Auswahl der Materialen der LED verhindert ein Korrodieren. Zusätzlich ist ein Schutz vor Feuchtigkeit unbedingt notwendig, um eine möglichst hohe Lebensdauer der LED-Module zu erreichen. Um dem zu begegnen, bietet Hella mit den Thermo-Pro-Arbeitsscheinwerfern eine Modellreihe an, bei der das Gehäuse aus thermisch leitendem Kunststoff besteht.

Auch Arbeitsscheinwerfer mit LED sind schon heute ohne Alternative. Das betrifft sowohl die Lichtausbeute als auch den Preis. Bei der Arbeit im Dunklen kann es nicht genug Licht geben. Deshalb rüsten Landwirte ihre Technik schon seit Langem mit zusätzlichen Lichtquellen aus. Das Angebot an Arbeitsscheinwerfern für die Nachrüstung ist groß. Dafür ist mit Preisen ab rund 50 Euro bis über 250 Euro pro Scheinwerfer zu rechnen. Prinzipiell kann zwischen Arbeitsscheinwerfern zur Nahfeldausleuchtung oder für weitreichende Ausleuchtung unterschieden werden.

Betriebserlaubnis beachten

Neben technischen Aspekten, gilt es die rechtlichen Aspekte zu beachten. Die StVZO schreibt in § 52 Absatz 7 vor: „Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden.“ Nun ja, es ist wohl die Fahrt auf öffentlichen Straßen gemeint. Weiter heißt es: "Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden." Welches Leuchtmittel verwendet werden darf, ist nicht geregelt.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp wird dem Fahrzeughersteller nach amtlicher Prüfung für seine serienmäßig hergestellten Fahrzeuge erteilt. Nachträglich kann man Teile anbauen oder gegen Originalteile tauschen, wenn sie für dieses Fahrzeug zugelassen sind. Bei Pkws ist das beispielsweise mit anderen Spiegeln oder Scheinwerfern gängige Praxis. Sofern die Anbauanweisungen der Betriebserlaubnis beachtet werden, bleibt beim Anbau an ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erhalten.

Was die technischen Details, Hersteller, verschiedene Produkte und Praxisbeispiele rund um LEDs lesen Sie in der traction-Ausgabe März/April 2016.